Vorfahren vom Lande

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Kurze Agrargeschichte im Überblick

Die Geschichte der Landwirtschaft hat sich im Laufe der Jahrhunderte geändert. War die soziale Hierarchie im Dorf bis ins 19. Jahrhundert noch streng über das Verhältnis von Grundbesitz und zum Grundherrn geregelt, änderte sich dies mit der Agrarreform zu Beginn der 1800er Jahre.
Für die Genealogie hat die Agrargeschichte eine elementare Bedeutung, vor allem im Hinblick auf die soziale Stellung der Ahnen. Die unterschiedlichen bäuerlichen Berufsbezeichnungen geben einen guten Einblick in die dörfliche Struktur. Diese Berufsnamen finden sich u.a. in den Kirchenbüchern und Steuerlisten und sind z.B. auch für die Identifizierung von gleichnamigen Personen wichtig.
Die Landwirtschaft war die am meisten vertretende Erwerbsquelle bis zum Beginn der Industrialisierung.

Die hier gegebenen Bezeichnungen beziehen sich auf die Norddeutschen Regionen. Sie können aber selbst im Norden und auch in anderen Landesteilen regional unterschiedlich gelautet haben.

1 - Grundherrschaft

Diese Ära war vom frühen Mttelalter bis ins 16. Jahrhundert (Neuzeit) von Abhängigkeiten geprägt. Adel, Landesherren und Klöster waren Grundbesitzer, Bauern dagegen besaßen kein Grund, sondern waren Pächter, die das Nutzungsrecht an Grund und Boden besaßen. Die Meierbriefe waren die Urkunden, in denen Nutzungsrechte und durch die Bauern zu leistende Abgaben und Hand- oder Spanndienste dokumentiert wurden.

Die Abhängigkeit bestimmte dabei sowohl den Wohnort (in der Nähe des Gutshofes) als auch die persönlichen Bereiche. Der Grundherr gab z.B. die Zustimmung zur Heirat - oder eben auch nicht. Er hatte die Kontrolle über die Gerichtsbarkeit, aber auch eine Fürsorgepflicht den Leibeigenen gegenüber.

Bei den Abgaben spricht man vom Zehnten, den die Bauern an den Grundherrn entrichten mußten. Diese Steuer wurde in Geld oder Naturalien entrichtet, zumeist unabhängig zur Erntemenge und konnte bis zu 30% betragen. Sie war eine hohe Belastung für die Bauern.
Unter Handdiensten wird die körperliche Arbeit bezeichnet, bei der der Bauer mit seinen eigenen Händen Dienste verrichten mußte (Erntehilfe, Holzhacken ...). Spanndienste dagegen bedeuteten, dass der Bauer sein Ochsen- oder Pferdegespann inklusive Wagen dem Grundherrn zur Verfügung stellen mußte, z.B. für Transporte. 

Für Familienforscher sind neben den Meierbriefen z.B. auch Lagerbücher eine Quelle, die über Verzeichnisse zu Besitz und deren Einkünften Auskunft geben.

2 - Frühe Neuzeit

Ab dem 16. Jahrhundert stiegen die Bevölkerungszahlen. Dies führte dazu, dass neue, abhängigere bäuerliche Schichten entstanden. Auf Gemeindeland (Allmende) wurden z. T. neue Siedlerstellen errichtet.

Vollmeier/Halbmeier
Sie besaßen Pfluggespanne und einigermaßen gesicherte Rechte und bildeten die Spitze der bäuerlichen Gesellschaft. Ein Vollmeier bewirtschaftete eine Hufe und unterhielt bis zu 2 Gespanne. Diese Gruppe besaß das höchste Mitspracherecht im Dorf.
Halbmeier bewirtschafteten etwa die Hälfte des Landes und führten daher meist nur ein Gespann. Sie hatten im Gegensatz zum Vollmeier geringere Mitspracherechte und Anteile an den Gemeinschaftsresourcen.
   
Kötner
Kötner besaßen lediglich eine Kate (kleines Haus) und nur wenig Gartenland oder kleine Äcker. Ihr Landbesitz reichte nicht für die Führung eines Gespanns, weswegen sie oft zusätzlich als Handwerker arbeiteten. Im Gegensatz zu den Voll- und Halbmeiern leisteten sie keine Spanndienste, sondern Handdienste für den Grundherrn.

Brinksitzer
Abgeleitet wird der Name vom 'Brink', dem oftmals kargen Grasland am Rande des Dorfes. Sie siedelten also auf eher minderwertigem Boden, der erst spät urbar gemacht wurde und hatten kaum nennenswertes Ackerland. Sie standen auf der Sozialstufe unterhalb der Kötner und waren angsichts des kargen Bodens nicht in der Lage, z.B. ausreichend Getreide für den Eigenbedarf anzubauen. Brinksitzer waren daher fast vollständig auf Zuerwerb angewiesen.

Die landlose Unterschicht
Diese Gruppe besaß kein Eigentum an Haus oder Grund.

Häuslinge
Häuslinge (Einlieger) lebten zur Miete in Gebäuden, die einem Bauern (z.B. einem Meier oder Kötner) gehörten. Sie bewohnten entweder Kammern im Haupthaus des Bauern oder kleinere Nebengebäude. Sie zahlten Miete und erwirtschafteten diese dadurch, dass sie ihre Arbeitskraft dem Bauern zur Verfügung stellten, z.B. während der Erntezeiten. Sie hatten meist keinen langfristigen Vertrag über die Nutzung von Land zur Eigenversorgung und waren meist reine Tagelöhner. Sie zogen öfter umher. Daher sind Ihre Spuren nicht immer einfach zu verfolgen.

Heuerlinge
Diese Form der bäuerlichen Unterschicht war besonders im westlichen Niedersachsen verbreitet.
Heuerlinge mieteten ein Heuerhaus vom Bauern. Der Mietvertrag legte die Anzahl der Tage fest, die der Heuerling als Arbeitskraft dem Bauern zur Verfügung stehen mußte (meist 150-200 Tage im Jahr). Vom Bauern erhielten sie ein Stück Land für z.B. den Kartoffelanbau und Weiderechte für eine Kuh oder Ziege. Im Gegensatz zum Häuslingssystem, war das Heuerlingswesen ein festes System, das ihnen allerdings eine eher unsichere Eigenwirtschaft ermöglichte.

3. Agrarreformen des 19. Jahrhunderts

Für das Königreich Hannover z.B. wurden durch die Ablöseverordnung vom 23. Juli 1833 die Agrarreformen des 19. Jh. angestoßen.
Durch diese Verordnung wurde die über Jahrhunderte bestehende Abhängigkeit der Bauern von den Grundbesitzern rechtlich aufgelöst. Ihnen war es möglich, sich von Abgaben und Diensten 'freizukaufen'. Die Freikaufsumme betrug bis zum 25-fachen der jährlichen Lasten und konnte als Einmalzahlung oder über eine jährliche Rente bezahlt werden. Diese  z.T. hohen Entschädigungssummen konnten viele Kleinbauern aber einfach nicht aufbringen. Dadurch verloren sie oft die Stelle. Andere verschuldeten sich tief, mußten später die Stellen aufgeben. Dies führte zum Abwandern in die Städte und zu einer ersten großen Auswanderungswelle nach Amerika.

Die sog. Ablöserezesse in Staatsarchiven sind wichtige Quellen. Sie sind die schriftlichen Verträge, die zwischen dem Grundherrn und Bauern geschlossen wurden und beinhalteten die Bedingungen für die Befreiung. Die Rezesse geben gute Beschreibungen der Höfe, deren Größe und Ländereien, welche Lasten davor geleistet werden mußten, die Familienverhältnisse und Hofnachfolge sowie die finanzielle Situation der Familie.

Anbauer
Die Anbauerstellen entstanden im 18. Jh., aber besonders in der Zeit der Verkoppelungen im 19. Jh., in der ehemals als Gemeindeland genutzte Flächen neu verteilt wurden. Sie siedelten sie sich vor allem als Neubauer in Randlagen der Allmende an, das vielfach davor gar nicht landwirtschaftlich genutzt wurde. Oft waren sie Handwerker, ihre Häuser und das Land aber sehr klein.

Abbauer
Die mit der Agrarreform und Verkoppelung sowie der Ablösung entstandende Möglichkeit, Besitzer der Hofflächen zu werden, auf dem meist vorher bereits viele Generationen der Familie gewohnt und dem Grundherrn gedient hatten, machte es den Bauern möglich, über die abglösten Grundstücke zu verfügen. Sie traten z.B. Teile an Ihre Söhne ab, die dadurch abgefunden wurden. Die abgetretenen Grundstücke wurden vom Hof 'abgebaut', eine Abbauerstelle entstand.

 Das 20. Jahrhundert und der Strukturwandel

Mit Beginn der Industrialisierung wurde nicht nur die Landwirtschaft mechanisiert, sondern es begann der strukturelle Wandel hin zu einem Industriestaat. Die Urbanisierung führte von der ehemals hauptsächlich agrarisch geprägten Selbstversorgungsstruktur weg und hin zu einer Fremdversorgung. Dies ging einher mit dem Sterben von Höfen. In den Kirchenbüchern finden sich vermehrt Angaben zu 'Fabrikarbeitern' und weniger bäuerliche Tätigkeiten.

Anmerkung:
Diese Zusammenfassung erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, sondern dient der Orientierung.

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